Leistungskatalog WEG Verwaltung

Zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung gehören insbesondere die in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Zu unseren Leistungen der WEG-Verwaltung gehören u.a. im Einzelnen:

1. Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes einschließlich der Verteilung je Kostenart, in Form von Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet dann die nächste Eigentümerversammlung.

2. Jahresabrechnung und Bericht
Erstellen einer übersichtlichen jährlichen Hausgeldabrechnung mit dem EDV-Programm Karthago, nach neuesten gesetzlichen Bestimmungen über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und evt. Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilschlüsseln. Ausweis von umlagefähigen und nichtumlagefähigen Betriebskosten zur einfachen Erstellung von Nebenkostenabrechnung bei vermieteten Wohnungen. Kostenloser Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a EStG. Sämtliche Unterlagen und Belege werden dem Beirat, aber auf Wunsch auch den übrigen Eigentümern, zur Einsichtnahme und Prüfung selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
Einladen und Durchführen der Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Führen des Vorsitzes in der Eigentümerversammlung und Abgabe von Empfehlungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung. Gesetzeskonforme Ausarbeitung und Verkündung von Beschlussanträgen, um unnötige Beschlussanfechtungen bzw. kostspielige juristische Prozesse zu vermeiden. Erstellen einer ordnungsgemäßen Niederschrift, sowie umgehendes Versenden an alle Eigentümer. Es werden keine Versand- oder Kopierkosten berechnet.

4. Eigentümerinformationen
Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat werden jederzeit über aktuelle Entwicklungen informiert.

5. Hausordnung
Durchsetzung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen.

6. Verträge für die Gemeinschaft
Überprüfen und ggf. Optimierung der bereits geschlossenen Verträge, Abschluss im Namen der Eigentümergemeinschaft über Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträge und Überwachung deren Einhaltung. Feststellen von Kostenoptimierungspotenzial durch Rahmenverträge und großen Handwerkerpool.

7. Beratung und Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, überwachen und beraten des Hausmeisters und andere Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.

8. Geldverwaltung
Anlegen der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer Bank nach Wahl. Bei der DKB Bank auch ohne Kontoführungsgebühren möglich, getrennt vom Vermögen der Werker GmbH. Führen der Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Verwalten der Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

9. Rechnungskontrolle und -anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen.

10. Buchhaltung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere:

  • Führen und abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
  • Einnahmekonten für Erträge;
  • Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer
  • Rücklagenkonten einschließlich Anlage der Mittel
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
  • Buchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto.

Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/ Teileigentum in die Einzeljahresabrechnung.

11. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen. Soweit notwendig, Hinzuziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft nach Zustimmung des Verwaltungsbeirates bzw. der Eigentümergemeinschaft.

12. Auftragsvergabe und Beratung
Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

  • Klären der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung

Einleiten die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen, Einholen von ggf. mehrere Kostenvoranschläge und Abstimmung der Maßnahmen mit dem Beirat. Auftragsvergabe im Rahmen der laufenden Instandhaltung im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, Überwachung und Abnahme der Arbeiten. Aufträge, deren Kosten über eine Nettosumme von 2.500 Euro hinausgehen, fallen in der Regel nicht unter die laufende Instandhaltung und bedürfen deshalb der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

13. Überwachung
Überwachen von Terminen bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

14. Sofortmaßnahmen
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden nach § 27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG mit anschließender Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

15. Abwicklung von Versicherungsschäden
Ein Gebäudeschaden mit Folgeschaden in Ihrem Sondereigentum ist immer schwerwiegend. Wir kümmern uns um diesen Schaden von A-Z. Die Auseinandersetzung mit dem Versicherer, die Bestellung der Handwerker, die Abwicklung der Schäden auch in Ihrer Wohnung (Sondereigentum) sowie die Regulierung der Schadensumme und Erstattungen. Für diese Arbeitsleistung wird kein Sonderhonorar berechnet.

16. Schlüsselbestellungen
Überwachen und nachhalten Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder-/ Teil-/ Gemeinschaftseigentum.

17. Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen von Prüfung und Wartung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an

  • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
  • der Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen),
  • der Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen),
  • der Lüfter- und CO2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen),
  • der Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
  • der kraftbetätigten Garagentore,
  • der Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege,

Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, etc.

18. Allgemeine Verwaltung
Führen von Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde. Sehr gute Erreichbarkeit für Eigentümer und Mieter, u.a. durch eine 24 Stunden Notrufnummer.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.